Datenschutzgrundverordnung: Informationspflicht für Mitglieder
Mit der Einzahlung des Mitgliedsbeitrages erteilt das Vereinsmitglied hiermit freiwillig die Einwilligung zur Verarbeitung von
personenbezogenen Daten. Diese Erklärung gilt auch für Anschlussmitglieder (Kinder bis 14. Lj., Ehegatten, Lebensgefährte)
welche im Mitgliedsbeitrag (Familienbeitrag) inkludiert sind.
Als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung gilt das Leitungsorgan des Vereines (Obmann), der die Daten erhebt bzw. der
mit der vom Leitungsorgan zur Bearbeitung betrauten Person (zb.: Schriftführer).
Es werden folgende Kategorien von personenbezogenen Daten erfasst:
Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Titel, Kontaktdaten (Adresse, Email, Telefon), ein Bild, sportliche Ausbildungen,
Ehrungen und Auszeichnungen. Die Speicherung erfolgt unbefristet.
Mit den Daten wird die allgemeine Vereins- bzw. Mitgliederverwaltung durchgeführt. Diese umfasst im Wesentlichen
Mitgliederlisten, Kontaktlisten, Emailverständigungen, Geburtstagslisten, Funktionärslisten und allfällige Adressierungen,
sowie statistische Auswertungen.
Manche Verarbeitungsschritte werden in Zusammenhang mit Arbeitsabläufen zwischen
Verein – Bezirksverband - Landesverband – Bundesverband – Fachverband (Datenempfänger) durchgeführt
(z.B. Leistungsabzeichenprüfungen, Ehrungswesen, Meisterschaftsmeldung, etc).
Eine automatisierte Verarbeitung (z.B. Profiling) findet nicht statt.
Es können Kontaktdaten und Foto (für die Dauer der Mitgliedschaft) auf der Homepage veröffentlicht werden.
Hinweis auf Rechte des Betroffenen auf: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch:
Sie sind gemäß Art. 21 DSGVO jederzeit berechtigt
Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einzulegen. Laut Art. 15 können sie um umfangreiche Auskunftserteilung zu den
zu Ihrer Person gespeicherten Daten ersuchen. Ebenso steht ihnen lt. Art. 16 ein Berichtigungsrecht und lt. Art. 17 ein
Löschungsrecht zu. Überdies wird in Art. 18 der DSGVO ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und in Art. 20 das Recht
auf Datenübertragbarkeit festgeschrieben. Zusätzlich besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.